TGA

Qualitätsmanagement als strategische Entscheidung

Performance eines Gebäudes verbessern und Wert erhalten

Donnerstag, 16.11.2023

Viele Bauherren und Eigentümer stehen vor der oft überfordernden Aufgabe, die Energieeffizienzklasse ...

Quelle: AdobeStock

... ihrer Gebäude zu verbessern. Dabei tragen oft schon einfache und kurzfristig durchführbare Maßnahmen dazu bei, die energetische Performance eines Gebäudes zu verbessern und damit dessen Wert langfristig zu erhalten.

Zwei politische Entscheidungen – angesiedelt auf unterschiedlichen Ebenen – haben in den vergangenen Wochen bei Projektentwicklern, Bauherren und Eigentümern für Aufsehen gesorgt: Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Damit möchte sie einen großen Schritt machen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Fakt ist: Insbesondere in diesem Sektor herrscht großer Handlungsbedarf. Denn Gebäude verursachen in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen.

Um die Emissionen zu senken, setzt die Bundesregierung vornehmlich auf den Wärmebereich. Die Grundidee: Ab dem 1. Januar 2024 sollen nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die neue Regelung soll ab dem kommenden Jahr für den Neueinbau von Heizungen gelten. Dies beinhaltet den Neubau von Gebäuden sowie den Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden.

Ein weiterer Vorgang – möglicherweise noch bedeutender in Sachen Klimaschutz im Gebäudebereich – spielt sich in Brüssel ab. Hier geht es um die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Diese Richtlinie sieht vor, dass der Gebäudebereich in der Europäischen Union bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht als bislang und darüber hinaus bis 2050 klimaneutral wird. Das EU-Parlament möchte erreichen, dass alle Neubauten ab 2028 emissionsfrei errichtet werden und auch im Betrieb klimaneutral bleiben. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll diese Vorgabe schon ab 2026 gelten.

„Digitales Qualitätsmanagement ist ein gutes Instrument, um die Kontrolle über die Technik im Gebäude zurückzugewinnen. Es ermöglicht die vertragsfeste Festlegung präziser Anforderungen an die Effizienz- und Komfortfunktionen von Gebäuden. Auf dieser Basis ermöglicht es dann auch eine digitale, transparente Prüfung der realen Performance vor Abnahme und kann im Regelbetrieb dafür Sorge tragen, dass Betreiberleistungen kontinuierlich geprüft und dokumentiert werden“, so Dr.-Ing. Stefan Plesser, geschäftsführender Gesellschafter der synavision GmbH.
Quelle: synavision
„Digitales Qualitätsmanagement ist ein gutes Instrument, um die Kontrolle über die Technik im Gebäude zurückzugewinnen. Es ermöglicht die vertragsfeste Festlegung präziser Anforderungen an die Effizienz- und Komfortfunktionen von Gebäuden. Auf dieser Basis ermöglicht es dann auch eine digitale, transparente Prüfung der realen Performance vor Abnahme und kann im Regelbetrieb dafür Sorge tragen, dass Betreiberleistungen kontinuierlich geprüft und dokumentiert werden“, so Dr.-Ing. Stefan Plesser, geschäftsführender Gesellschafter der synavision GmbH.

Einheitliche Effizienzklassen in der EU

Zudem sollen auch für Bestandsimmobilien einheitliche Effizienzklassen in ganz Europa eingeführt werden, um den Energieverbrauch transparent und über Ländergrenzen hinweg widerspiegeln zu können. Wenn es nach den Plänen aus Brüssel geht, wird die neue einheitliche Skala die Stufen A bis G umfassen. Es sollen prioritär dann solche Immobilien als Erstes modernisiert und energetisch saniert werden, die derzeit am schlechtesten abschneiden – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht. Dem Vorschlag zufolge müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen die jeweilige Energieeffizienzklasse bis 2027 beziehungsweise bis 2030 erreichen.

Den Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund zufolge müssen sich Eigentümer und Eigentümerinnen, die in einem KfW-Effizienzhaus 100 oder besser wohnen, erst einmal keine Gedanken über Nachbesserungen machen. Hingegen können alle Eigentümer, deren Immobilie sich derzeit zwischen den Energieeffizienzklassen E und H bewegt, davon ausgehen, dass sie zeitnah handeln müssen. In diese Klassen dürften vor allem Bauten aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 fallen, bei denen noch nicht energetisch saniert wurde.

Schon kleinere Maßnahmen sind sinnvoll

Für jetzige und zukünftige Eigentümer stehen also wichtige strategische Entscheidungen hinsichtlich der energetischen Gebäudesanierung an, wobei je nach Beschaffenheit des Gebäudes schon kleinere Maßnahmen dabei helfen, das Gebäude in die nächsthöhere Energieeffizienzklasse zu hieven. Als allererste Maßnahme ist es deshalb notwendig, sich als Bauherr oder Eigentümer möglichst schnell einen Überblick über die Nachhaltigkeitsperspektive des eigenen Portfolios zu verschaffen, um überhaupt einen Klimapfad aufbauen zu können. Dazu gehören dann mit Blick auf langfristige Maßnahmen Fragen wie: Wie lange halten die Fenster noch? Ist der Aufbau einer Photovoltaikanlage prinzipiell möglich? Wie alt ist die Heizungs-, Lüftungs- oder Kühlungsanlage?

Weiterführende Informationen: https://www.synavision.de/

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