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Mehr Sicherheit vor dem Corona-Virus

Richtlinie schafft Klarheit bei mobilen UVC-Entkeimungsgeräten

Freitag, 30.04.2021

Drei führende deutsche UVC-Hersteller aus dem Rheinland entwickeln Richtlinie im Alleingang.

Das Bild zeigt ein Featurebild zur UVC-Richtlinie.
Quelle: BÄRO GmbH & Co. KG
Erste Richtlinie schafft endlich Klarheit bei Leistungsfähigkeit mobiler UVC-Entkeimungsgeräte.

Mobile UVC-Entkeimungsgeräte bekommen endlich eine verlässliche Gestaltungsrichtlinie: Viele Geräte sind bereits im Markt, doch leisten sie nicht immer, was sie versprechen bzw. Anwender von ihnen erwarten. Diese erste Richtlinie für UVC-Geräte gibt Ordnungs- und Gesundheitsämtern aber auch der Politik nun Handlungssicherheit.

UVC-Entkeimungstechnik wird in der Industrie bereits seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt. Doch gab es bis heute weder Standard, Norm noch Richtlinie für die technischen Mindest-Eigenschaften als mögliche Basis für zukünftige Standards von Organisationen wie DIN, DKE, IEC,VDI, VDMA und ZVEI.

Die drei Unternehmen Virobuster International GmbH (Windhagen), orcaGmbH (Kürten) und BÄROGmbH & Co. KG (Leichlingen) gehören zu den Spezialisten der Branche – mit jeweils jahrzehntelanger Erfahrung in der Entkeimung in Industrie- und Lebensmittelbetrieben. In der Arbeitsgemeinschaft Luft-UV (AG LUV) haben die Unternehmen gemeinsam mit dem Berater und Initiator goConsult (Odenthal) den Viren in Aerosolen durch einheitliche Mindestanforderungen den Kampf angesagt. Im Gegensatz zu Filteranlagen, die ausschließlich Partikel festhalten, inaktiviert kurzwelliges, ultraviolettes Licht auch pandemische Erreger wie SARS-CoV-2. Kernstück dieser UVC-Geräte ist UV-Licht mit einer Wellenlänge von 254nm.

Die Richtlinie UVC 100 regelt ganz konkret die Mindestdosis an UVC-Strahlung und damit die Mindestwirksamkeit gegen Keime, die Energieeffizienz und Betriebssicherheit. Auch legt sie Prüfkriterien und -verfahren fest. Im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie wurde ein UVC-Siegel kreiert. Dieses Siegel wird vergeben, wenn Geräte mindestens die geforderten Kriterien erfüllen. Das Siegel ergänzt das CE-Zeichen, das keine Aussage über die Wirkung eines Gerätes macht. Geräte, die der neuen Richtlinie entsprechen, entkeimen Luft mit hohem Volumenstrom um mindestens 99 Prozent der Viren und Bakterien.

Die komplette Richtlinie wird auf Anforderung gerne zur Verfügung gestellt. Sie kann über die Internetseite der AG LUV bezogen werden.

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