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Erweiterte Zulassung für "Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N"

Mittwoch, 05.07.2017

Mit der neuen, erweiterten Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) Z-19.15-2158 können die "ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N" von Zapp-Zimmermann in Massivwänden und -decken sowie in leichten Trennwänden ab sofort nicht nur längs, sondern auch quer eingebaut werden.

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Quelle: Zapp-Zimmermann Gmbh
Die neue, erweiterte Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung "Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N" Z-19.15-2158 gestattet die Ausführung einer "S90"-Brandabschottung sowohl mit quer als auch mit längs eingebauten Brandschutzsteinen.

So sind "S90"-Kombiabschottungen sowohl bei Längseinbau mit einer Schottdicke von 170 mm als auch bei Quereinbau von 120 mm mit denselben Steinen zu erstellen. Werden die Brandschutzsteine quer eingebaut, so kann mit derselben Anzahl von Steinen eine bis zu 42 % größere Öffnungsfläche sicher verschlossen werden. Neu geprüft und zugelassen wurden auch zahlreiche Belegungskombinationen und Leitungsarten, die mit dem "Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N" sicher abzuschotten sind.

Durch die geprüfte Kombination der "ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N" mit dem "ZZ-Brandschutzschaum 2K NE" können auch schwer zugängliche und hochbelegte Wand- und Deckendurchführungen schnell und sicher verschlossen werden. Der Brandschutzschaum ist ein Zwei- Komponenten-System aus der Kartusche, das in der Bauteilöffnung aufschäumt. In der letzten Lage einzubringende Brandschutzsteine können einfach durch diesen Brandschutzschaum ersetzt werden. Für eine Nachbelegung herausgenommene Brandschutzsteine können erneut eingesetzt werden. Verwender profitieren damit von einem reduzierten Materialbedarf und Montageaufwand bei Erstinstallation und Nachbelegung.

Informationen zu allen geprüften Anwendungsmöglichkeiten finden sich in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) "Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N" Z-19.15-2158, die zum Download unter www.z-z.de bereitsteht.

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