Neue Förderung – Wärmepumpenboom ungebremst

Neue Förderregeln bei BAFA und KfW befeuern den Wärmepumpenboom weiter. Swegon verbindet besonders umweltfreundliche Wärmepumpen mit Lüftungstechnik.

Weil der Ansturm auf die Förderungen von Bund und Ländern ungebrochen ist, muss die Regierung nachjustieren. Am wenigsten ändert sich für Wärmepumpen. Andere Technologien verlieren deutlich bei den Fördersätzen.

Swegon bietet als Systemhersteller neben Klima- und Lüftungstechnik auch Wärmepumpen und Kaltwassersätze für ein breites Einsatzgebiet an. Insbesondere profitieren Kunden von den Wärmepumpen mit besonders niedrigem GWP (TITAN SKY mit Propan) und der ausgeklügelten, selbst entwickelten Regelungstechnik, die nicht nur die Effizienz der Wärmepumpeneinheit steigert, sondern die Heiz-Kühl-Lösung mit der Klima- und Lüftungsanlage vernetzt. So steigt die Gesamtanlageneffizienz noch weiter.

Die Reform in Kürze

• (Fast) keine Förderung für neue Gas-Heizungen • Neuer Anreiz für den Tausch mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen • Um 5% gekürzte Wärmepumpenförderung • Nur noch 20% Förderung der Investition in eine Biomasseheizung

Änderungen im Detail

  1. Geringere Förderung Die Unterstützung sinkt um 5-10 %-Punkte. Die Fördersätze betragen künftig bei den BEG Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Investition: 60.000 EUR) zwischen 20 % für Dämmung und 40 % für den Einsatz einer Wärmepumpe. Für Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten: 150.000 EUR) bewegen sich die Förderungen zwischen 25 % bei Sanierungen auf EH85-Stufe (neu) bis 45 % für die Renovierung bis zur Stufe EH40.

  2. Effizienzhaus-Förderung = KfW; Einzelmaßnahmen = BAFA Komplettsanierungen bearbeitet die Förderbank KfW. Über die Förderung von Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch) entscheidet das BAFA. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen ist nicht mehr möglich.

  3. Austauschbonus für Gasheizungen Es gibt keine Förderung mehr für Gasheizungen. Die BEG Reform bezieht sich hier auf das neue Ordnungsrecht GEG (Gebäudeenergiegesetz). Die BEG Förderung legt damit den Grundstein für die neuen ordnungsrechtlichen Vorgaben, vor allem die 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 gelten sollen.

Weiterführende Informationen: https://blog.swegon.com/de/neue-beg-f%C3%B6rders%C3%A4tze-f%C3%BCr-w%C3%A4rmepumpen

Mittwoch, 17.08.2022