EU-Recht erlaubt Mindestsätze der HOAI

Zügige Reform der HOAI angemahnt

Gute Nachricht für Architekten und Ingenieure – ausgerechnet vom EuGH.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Das Unionsrecht steht nicht der Anwendbarkeit der Mindestsätze laut HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entgegen. Der EuGH stellt zudem klar, „dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadenersatz vom Staat verlangen könne“, wie die Bundesingenieurkammer (BIngK) mitteilt.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp als Präsident der BIngK freut sich über das Urteil: „Im Sinne der Planerinnen und Planer, aber vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes, ist die heutige Entscheidung des EuGH grundsätzlich eine gute Entscheidung. (…) Der Berufsstand braucht Verlässlichkeit. Daher gilt es nun, die umfassende Novellierung der HOAI voranzubringen.“

Auch Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, begrüßt, „dass der EuGH im Sinne unseres Berufsstands entschieden hat. Zudem herrscht in dieser Frage nach über zwei Jahren Rechtsunsicherheit endlich Klarheit, was das Verhältnis von Unionsrecht zu nationalem Recht angeht.“

Jetzt seien die deutschen Gerichte wieder am Zuge, insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH), betonen Gebhard und Bökamp. Zudem mahnt Bökamp eine zügige Reform der HOAI an, wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen: „Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, der auch energetisch allen erforderlichen Standards entspricht oder die Ertüchtigung in die Jahre gekommener Infrastrukturen, braucht der Berufsstand Verlässlichkeit. Daher gilt es nun, die umfassende Novellierung der HOAI voranzubringen.“ Das SanitärJournal berichtete dazu auch hier.

Mittwoch, 19.01.2022