BEG Zuschüsse beantragen – Daikin bietet kompetentes Service- und Beratungsangebot

Bereits in den ersten sechs Monaten seit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2021 hat sich Daikin bei Partnern und Kunden als kompetenter Spezialist etabliert.

Auch nach Inkrafttreten des zweiten Schritts der BEG zum 1. Juli, bei dem der Neubau von Effizienzhäusern und entsprechende energetische Sanierungen im Mittelpunkt stehen, unterstützt der Technologieführer weiterhin: Er bietet interessierten Bauherren und Immobilienbesitzern, installierenden Betrieben sowie Energieeffizienzexperten, Planern und Architekten ein umfangreiches Service-Angebot zur BEG. Erste Anlaufstelle für alle ist die eigens aufgesetzte Landingpage. Darüber hinaus übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem kostenlosen Infotelefon 0800 7241995 eine individuelle Beratung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG.

Hintergrund der Bundesförderung

Der gewerbliche und private Gebäudesektor ist für rund 35 Prozent der gesamten CO!SUB(2)SUB!-Emissionen Deutschlands verantwortlich. Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Aus- und Umrüstung von Gebäuden mit optimiertem thermischen Komfort, minimiertem Energieverbrauch und zweckmäßig dimensionierten Anlagen zu unterstützen, setzt die Bundesregierung neben gezielten Informationskampagnen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen vor allem auf Fördermaßnahmen. Mit der BEG schafft das Wirtschaftsministerium attraktive Anreize: Massive Förderungen bei Modernisierung und Neubau sollen dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Im Januar 2021 startete die BEG für einzelne Modernisierungsmaßnahmen (BEG EM) wie z.B. den Austausch von Lüftungs- oder Heizungsanlagen. Die Bundesförderung initiierte zu diesem Zeitpunkt zwei maßgebliche Änderungen: Seit jeher sind Luft-Luft-Wärmepumpen wie zum Beispiel Daikin VRV förderfähig. Außerdem ist die Förderung beihilfefrei gestellt und unterliegt damit nicht länger dem EU-Beihilferecht – eine deutliche Erleichterung vor allem für große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit der BEG auch die Antragstellung vereinfacht. Seit dem 1. Juli gilt nun der zweite Schritt der BEG: Die bestehenden Förderprogramme Effizienzhaus wurden in die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) überführt und erweitert.

„Die zwei Schritte ergänzen sich ideal und können getrennt voneinander betrachtet werden. Der Zweite richtet sich an alle, deren Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zum Ziel haben, den Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Die Förderungen von Einzelmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen“, erklärt Volker Weinmann, Beauftragter Umwelt, Politik und Verbände bei Daikin Germany.

Energieeffiziente Gebäudetechnik aus einer Hand

Daikin verfügt im Rahmen der BEG nicht nur über ein umfassendes Service- und Beratungsangebot. Der Konzern bietet außerdem das größte Portfolio an förderfähigen Geräten an. Insgesamt deckt die Produktpalette von Daikin bis zu 90 Prozent der technischen Gebäudeausrüstung ab und bietet für jede Raum- und Gebäudegröße eine Lösung – sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Damit wird für Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Gewerbekälte, Warmwasser und die Systemsteuerung nur ein einziger Ansprechpartner benötigt, der von der Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im laufenden Betrieb der Systeme kompetent zur Seite steht. Der Total Solutions Ansatz von Daikin bietet energieeffiziente und zuverlässige Lösungen, mit denen sich die Lebenszykluskosten drastisch senken lassen, vor allem auch bei Bestandsgebäuden.

Weiterführende Informationen: https://www.daikin.de/foerderung

Montag, 09.08.2021