Erneuerbare Energien

Verbändeposition zum F-Gas-Phase-down

Dienstag, 06.02.2018

Die betroffenen Industrien sind nach Kräften darum bemüht, Alternativen bei Neugeräten bereitzustellen. Dabei sind die regulatorischen Vorgaben hinsichtlich Anlageneffizienz und Anlagensicherheit mit den Erfordernissen des F-Gas-Phase-downs in Einklang zu bringen.

Dies ist jedoch mit vielfältigen technologischen Herausforderungen verbunden: Zum einen muss ein Kältemittel mit für den jeweiligen Einsatzfall geeigneten thermodynamischen Eigenschaften identifiziert und die Anlagenkomponenten auf dieses Kältemittel hin optimiert werden.

Zum anderen stellen viele Alternativen, z.B. Propan, die Branchen aufgrund ihrer höheren Brennbarkeit vor neue Herausforderungen. Dies bürdet allen beteiligten Akteuren (Betreibern, Herstellern und Installateuren) eine unzumutbar hohe Verantwortung auf.

Vorschlag der betroffenen Verbände

Der Schlüssel für einen erfolgreichen Phase-down ist ausreichend Zeit zur Bereitstellung von Neugeräten mit Low-GWP-Kältemitteln und der sukzessive Abbau des Servicesockels durch den Austausch alter Anlagen am Ende ihrer Lebenszeit.

Dies muss ohne eine langwierige Überarbeitung der Verordnung und ohne die Gewährung marktverzerrender Ausnahmeregelungen erfolgen. Zum Ausbau des Einsatzes von brennbaren Kältemitteln (A2L, A3) sind Aspekte der Anlageneffizienz, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit und die hierfür bestehenden Verordnungen, z.B. im Baurecht und den sicherheitstechnischen Verordnungen, zu klären und entsprechend anzupassen.

Die F-Gase-Verordnung erstreckt sich auf alle Anlagen, die in der EU zum Einsatz kommen. Darum sind entsprechende Quoten / Autorisierungen nicht nur für innerhalb des Binnenmarktes in Verkehr gebrachte, sondern auch für von außerhalb des Binnenmarktes importierte vorbefüllte Geräte nachzuweisen.

Gleichzeitig werden allerdings Mengen in vorbefüllten Geräten, die aus dem Binnenmarkt in Drittstaaten exportiert werden, der Quote nicht wieder gutgeschrieben. Auf diese Geräte entfallen ersten Schätzungen zufolge mindestens fünf Prozent der heute verfügbaren Quote.

Diese Handhabung geht an der Zielsetzung der F-Gase-Verordnung vorbei und könnte sich sogar kontraproduktiv auswirken. Schlussendlich sollen sich Kältemittel mit niedrigerem GWP auch weltweit durchsetzen. Europa kommt hier eine Pionierrolle zu. Werden unsere Hersteller durch Kältemittelknappheit und exzessive Preise benachteiligt, stehen sie im weltweiten Wettbewerb als Verlierer da mit dem Ergebnis, dass andere Firmen außerhalb Europas, die aller Wahrscheinlichkeit noch Kältemittel mit höherem GWP einsetzen, den Markt übernehmen.

Zudem ist die o.g. Handhabung nach Rechtsmeinung der Verbände ordnungspolitisch nicht sachgerecht und in dieser Form nicht von der F-Gase-Verordnung vorgegeben. Eine anderweitige Auslegung, nach der der Export vorbefüllter Geräte nicht unter die Quote fällt, wie es ja auch der Fall für lose Ware ist, wäre daher durchaus im Bereich des Möglichen. Die Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene auf eine entsprechende Änderung des Verordnungsvollzugs hinzuwirken.

Die Grafik zeigt die Höchstmengen für das Inverkehrbringen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HHFKW) für die Jahre 2015 bis 2030.
Quelle: Umweltbundesamt
Höchstmenge (%) für das Inverkehrbringen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HHFKW) Jahre 2015-2030.

1 Dies wird auch bestätigt durch die Ergebnisse des EPEE Gapometers, nach denen Anlagenhersteller (OEMs) A2L Kältemittel wie z.B. R-32 zwar bereits in größerem Umfang in Splitgeräten unter 3kg Füllmenge einsetzen bzw. dies in naher Zukunft planen, während bei größeren Geräten aus Sicherheitsgründen noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

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