Gleiches gilt für eine möglichst zerstörungsfreie Demontage sowie zur sortenreinen Trennung im Falle eines Umbaus oder Rückbaus. In diesem Zusammenhang sollen die perspektivischen Nachnutzungswege der verbauten Materialien dargelegt werden. Letztlich fragt der Gebäuderessourcenpass noch ab, ob eine digitale Dokumentation der Zirkularität des Gebäudes vorhanden ist und ob diese regelmäßig aktualisiert wird.
All die genannten Aspekte sind im Sinne der DGNB Mindestinformationen eines Gebäuderessourcenpasses. Zusätzlich will die DGNB zur Angabe weiterer Informationen rund um die zirkuläre Nutzung der Immobilie motivieren.
Zu den freiwillig auszufüllenden Punkten zählen der Flächennutzungsgrad des Gebäudes sowie der Anteil von Flächen im Gebäude, die zur Mehrfachnutzung vorgesehen sind. „Die Zusammenstellung der Inhalte macht deutlich, dass es uns nicht singulär um eine reine Förderung der Kreislauffähigkeit oder die Minimierung der CO2-Emissionen in der Konstruktion geht“, erklärt Lemaitre. „Vielmehr brauchen wir das intelligente Zusammenspiel all der genannten Komponenten und die dazugehörige Planungskompetenz, um diese Themen ganzheitlich in reale Gebäude zu überführen. Denn der Gebäuderessourcenpass sollte neben der reinen Bestandsaufnahme auch eine Zielstellung geben, worauf es bei allen künftigen Gebäuden ankommt im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz.“
Unter www.dgnb.de/gebaeuderessourcenpass steht ein Beispielentwurf des Gebäuderessourcenpasses in aggregierter Form zum Download zur Verfügung. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit den Detailanforderungen, in dem auch der Bezug zur EU-Taxonomie, zum Berichtsrahmen Level(s) sowie zur DGNB Zertifizierung genannt wird. Beide Dokumente stellt die DGNB bis zum 18. September 2022 zur Kommentierung bereit. So findet sich unter demselben Link ein Formular, über das Interessierte ihre Anregungen zur Weiterentwicklung und Finalisierung des Instruments an die DGNB übermitteln können.