TGA

Regeln für Gebäudeeinführungen weiter harmonisiert

Dienstag, 10.01.2017

Gebäudeeinführungen müssen nach den technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) gas- und wasserdicht sein. Sehr viele mit der Einführung von Strom, Gas und Wasser befasste Verbände haben bereits diese Vorschrift in aller Konsequenz übernommen. Jetzt haben auch die Landesverbände Norddeutschland und Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. diese Anforderung in ihren "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB NS Nord" Ausgabe 2016 aufgeführt. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der betroffenen Regelwerke erfolgt.

Eingebaute Gebäudeeinführung.
Quelle: Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.
Die Richtlinien für den Einbau von Ein- und Mehrsparten-Gebäudeeinführungen sind in zahlreichen Regelwerken inzwischen einheitlich aufgeführt.

Die im FHRK e.V. vertretenen Hersteller von industriell gefertigten Hauseinführungen liefern nach den Richtlinien des DVGW und VDE geprüfte Einsparten- und Mehrspartenhauseinführungen. Um die Frage vieler Planer, Bauunternehmer und Bauherren, wer über die Art des zu verwendenden Hausanschlusses zu entscheiden hat, zu klären: Das Entscheidungsrecht liegt beim Netzbetreiber. Die meisten Versorgungsunternehmen lehnen Baustellenlösungen z.B. mit KG-Rohren ab, weil deren Nachweis der Gas- und Wasserdichtigkeit schwer zu führen ist. Sie fordern geprüfte, industriell gefertigte Hauseinführungen, da bei ihnen der Nachweis bereits vorliegt.

Beschaffen muss der Bauherr die Hauseinführung. In der Ausschreibung ist dieses, für die meisten Laien weniger verständlich, mit der Formulierung "ist bauseits zu stellen" ausgedrückt. Aber wo kann man diese erwerben? Bei vielen Netzbetreibern sind Hauseinführungssysteme bereits im Leistungsumfang enthalten. Liefert der zuständige Netzbetreiber sie nicht, muss der Bauherr oder die zuständige Fachfirma diese im Fachhandel beschaffen. Ein Verzeichnis geschulter Fachhändler hat der FHRK unter www.fhrk.de/lieferanten-hauseinfuehrung auf seiner Website hinterlegt.

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