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Rauch- und Wärmeabzug richtig planen

Dienstag, 30.08.2022

Erreichbarkeit der NRWG

Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Flachdachfenster besonders in der Kombination mit Rauch- und Wärmeabzugsgeräten müssen, damit sie im Bedarfsfall sicher funktionieren, regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Der Bedarfsfall für die Rauch- und Wärmeabzugsgeräte ist der Brandfall. Die Geräte müssen daher jederzeit sicher und ohne Einschränkungen funktionieren. Nur so kann ihr Beitrag zum Erreichen des jeweiligen Schutzziels sichergestellt werden. Um die Einrichtungen zu prüfen und die Instandhaltung zu ermöglichen, müssen sie erreichbar sein. Hierzu sind Zugangswege mit einer Breite von mindestens 0,5 m zu den Geräten erforderlich. Auch um die Geräte sollte ein wenigstens 0,5 m breiter Freiraum (Abb. 2) die Erreichbarkeit sicherstellen.

Die Lichtkuppeln und Klappen in Lichtbändern, die Rauch- und Wärmeabzugsgeräte öffnen im Brandfall in der Regel auf etwa 160 bis 170°. Dieser Öffnungsbereich darf nicht eingeschränkt werden (Abb. 3). Dies gilt nicht nur für PV-Systeme, sondern auch für Lüftungsgeräte, Schornsteine und Blitzableiter, die grundsätzlich nicht im Öffnungsbereich der Rauch- und Wärmeabzugsgeräte zu installieren sind. Bei den Rauch- und Wärmeabzugsgeräten ist der für die Instandhaltung erforderliche Freiraum auch um die geöffnete Klappe herum sicherzustellen (Abb. 5).

Das Bild zeigt einen Mann mit dem Gerät.
Quelle: FVLR
Die Erreichbarkeit des Rauch- und Wärmeabzugsgeräts zur Prüfung und Instandhaltung muss jederzeit gewährleistet sein.

Aerodynamisch wirksame Fläche

Natürliche Rauchabzugsgeräte müssen ihre grundsätzliche Eignung durch eine Prüfung nach der europäischen harmonisierten Norm DIN EN 12101-2 („Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“) nachweisen. Harmonisierte Norm bedeutet, dass diese Norm grundsätzlich in allen europäischen Ländern für diese Bauprodukte verbindlich ist. Unter anderem müssen die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte auch ihre aerodynamische Wirksamkeit nachweisen. Hierbei werden die Geräte bei einer Prüfung im Windkanal in der jeweiligen Funktionsstellung (in der Regel auf ca. 160 bis 170° geöffnet) mit zusätzlichem Seitenwind geprüft. Auf diesem Weg werden die tatsächlichen Strömungsverhältnisse innerhalb der Geräte ermittelt. Über einen Bei-wert ergibt sich dann die aerodynamisch wirksame Fläche der Rauchabzugsgeräte. Diese Fläche wiederum ist Grundlage für die Auslegungsberechnungen (z. B. nach DIN 18232-2 oder der Industriebaurichtlinie), mit denen die erforderliche Fläche der Rauchabzüge für das jeweilige Gebäude und das jeweilige Schutzziel ermittelt werden. Der Öffnungswinkel der Geräte darf daher nicht über bauseitige Maßnahmen oder andere Aufbauten und Einrichtungen auf dem Dach eingeschränkt werden, da damit gleichzeitig die Wirksamkeit der Geräte beeinträchtigt würde (Abb. 6).

Einrichtungen auf dem Dach, wie Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, können die Strömungsverhältnisse auf dem Dach so verändern, dass auch die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzüge eingeschränkt wird. Je nach zu erreichendem Schutzziel kann dies Folgen für den Personenschutz, den Löschangriff der Feuerwehr oder auch den Sachschutz haben. Um dies möglichst auszuschließen, haben sich die folgenden Abstandsregeln seit einigen Jahren bewährt.

Das Bild zeigt ein Schema.
Quelle: FVLR
Eine Einschränkung der Öffnung ist nicht zulässig.

Mindestabstände beachten

Sprich: Erforderlicher Abstand von mindestens 2 m zu den natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten, wenn die Höhe der PV-Module (hS) niedriger oder gleich der Höhe der Austrittsöffnung der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (h) ist (Abb. 7). Erforderliche Abstände von mindestens 5 m zu den natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten, wenn die Höhe der PV-Module (hS) höher als die Höhe der Austrittsöffnung der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (h) ist (Abb. 8). Neben der Nutzung der Dachfläche muss selbstverständlich auch die Arbeitssicherheit, der Schutz vor Ab- und Durchsturz im Randbereich und an den Dachöffnungen, berücksichtigt werden. Um den Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens, den Erwartungen und Anforderungen des Kunden und den unter-schiedlichen Erfordernissen der verschiedenen Nutzungen gerecht zu werden, ist frühzeitig ein abgestimmtes Nutzungskonzept für die jeweilige Dachfläche erforderlich. Dies ist nur möglich, wenn frühzeitig alle beteiligten Fachbereiche in die Planung eingebunden werden.

Das Bild zeigt ein Schema
Quelle: FVLR
Empfohlene Abstände bei PV-Systemen, deren Höhe niedriger oder gleich der Höhe der Austrittsöffnungen der NRWG ist.
Das Bild zeigt ein Schema.
Quelle: FVLR
Empfohlene Abstände bei PV-Systemen, deren Höhe über der Höhe der Austrittsöffnungen der NRWG liegt.

Galerie

  • Dachflächen von Industriegebäuden, Verkaufs- oder Versammlungsstätten entwickeln sich zu echten Nutzflächen.
  • Um die Geräte herum sollte ein wenigstens 0,5 m breiter Freiraum die Erreichbarkeit sicherstellen.
  • Rauch- und Wärmeabzugsgeräte öffnen im Brandfall in der Regel auf etwa 160 bis 170°.
  • Ein gelungenes Beispiel für eine abgestimmte Planung und Belegung eines Dachs.
  • Die Erreichbarkeit des Rauch- und Wärmeabzugsgeräts zur Prüfung und Instandhaltung muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Eine Einschränkung der Öffnung ist nicht zulässig.
  • Empfohlene Abstände bei PV-Systemen, deren Höhe niedriger oder gleich der Höhe der Austrittsöffnungen der NRWG ist.
  • Empfohlene Abstände bei PV-Systemen, deren Höhe über der Höhe der Austrittsöffnungen der NRWG liegt.
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