BIM

Rahmenbedingungen für integrale Planungsmethoden

Dienstag, 04.09.2018

Die Grafik veranschaulicht Prinzipien der Vertragsgestaltung.
Quelle: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Prinzipien der Vertragsgestaltung. Aber: Jedes Projekt erfordert einen spezifischen Schwerpunkt mit BIM und entsprechende Regelungen im Detail.

Die Grafik veranschaulicht Prinzipien der Vertragsgestaltung.
Quelle: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Generell übernimmt der Architekt nach wie vor die Planung, die Koordination und das Zusammenführen der spezifischen Teilplanungen. Die Fachplaner erstellen auf Basis des digitalen Architektenmodells ihre jeweiligen Modelle, für deren Inhalt sie auch weiterhin selbst verantwortlich sind. Die Planungstiefe orientiert sich dabei am jeweiligen Zweck und dem zu erzielenden Werkerfolg.

Neue Nutzungsarten des BIM-Modells sind ebenfalls vertraglich zu benennen: "Besondere Leistungen" müssen gegebenenfalls separat versichert werden – Grundleistungen sind durch die üblichen Berufshaftpflichtversicherungen abgedeckt.

Alle Leistungen können über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Sie sieht methodenneutrale, funktional beschriebene Leistungserfolge vor. Hilfe bietet beispielsweise die BAK-Broschüre "BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung" und der Leitfaden "BIM" der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Zu beachten ist stets: Grundleistungen nach HOAI sind für den allgemeinen Werkerfolg notwendig. Werden sie mit BIM erbracht, so sind auch sie im Rahmen der festgelegten Sätze zu vergüten.

Alle darüber hinausgehenden, zusätzlichen, BIM-spezifischen Leistungen können als "Besondere Leistungen" frei vereinbart, definiert und honoriert werden – zum Beispiel die digitale Mängelerfassung. Im Vertrag muss genau beschrieben sein, was im jeweiligen Einzelfall eine "Besondere Leistung" ist und in welcher Detailtiefe sie auszuführen ist. Wann sie zu erbringen ist, steht den Vertragspartnern grundsätzlich frei. Werden einzelne Leistungen gegenüber den Leistungsbildern der HOAI vorgezogen, sind sie auch vorgezogen zu bezahlen. Orientierung bieten dafür die im Markt etablierten Spiegelstrichlisten für die Bewertung von Teilleistungen.

Die Grafik erläutert HOAI mit BIM.
Quelle: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
BIM und HOAI sind keine Widersprüche

Auch die Zugriffsrechte auf die BIM-Modelle, die Datenhoheit, Vertraulichkeit und der Datenschutz sind zu regeln: Ein BIM-Modell fällt grundsätzlich – ebenso wie eine herkömmliche Planung – unter den urheberrechtlichen Werkschutz. Die kooperative BIM-Methode kann zudem die Miturheberschaft stärken. Generell gilt: In Abstimmung mit dem Planungsteam legt jeder Teilnehmer die Zugriffsmöglichkeiten für sein (Teil-)Modell selbst fest. Die Fachmodelle und das Koordinationsmodell befinden sich auf einer gemeinsam genutzten Datenplattform, durch die der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes mit konsistenten Daten begleitet werden kann. So zeigen etwa automatische Kollisions- und Qualitätschecks frühzeitig (Planungs-)Mängel auf und optimieren so Ausführung und/oder Betrieb, was auch Haftungsfälle reduzieren kann.

Fazit und Vergaberecht

In Übereinstimmung mit der europäischen Vergabe-Richtlinie sieht die deutsche Vergabeverordnung vor, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen und für Wettbewerbe die Nutzung elektronischer Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung verlangen kann. BIM-Leistungen können somit eingefordert und entsprechende BIM-bezogene Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt werden – wobei das Gebot einer produktneutralen Ausschreibung zu beachten ist. Dies wird in der Regel dazu führen, dass öffentliche Projekte mit offenen BIM-Standards ("open BIM") realisiert werden.

BIM wird die Planung, den Bau und Betrieb von Gebäuden grundlegend verändern: Die verschiedenen Gewerke müssen im Sinne einer integralen Planung früher und enger kooperieren. Die modernen Formen der Zusammenarbeit können mit vorhandenen Mitteln rechtssicher eingegangen werden. Sie erfordern aber neue, objektorientierte Arbeits-, Denk- und Kommunikationsweisen. Gleichzeitig eröffnen das BIM-Management, die -Koordination und Service-Leistungen wie Visualisierungen neue Chancen und Geschäftsfelder.

Auf ihren Wegen in die Digitalisierung helfen den Beteiligten verschiedenste Institutionen. Dazu gehören unter anderem: "Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen", das sich seit November 2017 auf Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft in Deutschland konzentriert. Architekten und Planer finden online unter baunetzwissen.de Fachinformationen zu BIM. Mit dem "Global Center of Competence BIM" unterstützt die TÜV Süd AG ab 2018 den weltweiten Einsatz der Methode.

Von Bettina Gehbauer-Schumacher
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