Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mittwoch, 01.02.2017

Zur Einsparung von Energie in Gebäuden hat die Bundesregierung 1976 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) erlassen. Es bildet die Grundlage für weitere nachfolgende Verordnungen, die die technischen Anforderungen an den Gebäudebereich im Einzelnen regeln. Am 01.02 2002 trat die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die EnEV stellt Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle und an die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik. Sie hat die Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) sowie die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV 1998) abgelöst und damit erstmalig Gebäude und Anlagentechnik in der Gesamtheit betrachtet. Die EnEV orientiert sich am Jahres-Primärenergiebedarf. Es gibt Vorschriften für Neubauten sowie für bestehende Gebäude. Die EnEV 2004 löste die erste EnEV von 2002 ab. Es folgten weitere Neufassungen wie die EnEV 2007, 2009 und 2014. Eine neue EnEV 2017 ist bereits in Planung. Die EnEV ist ein wichtiges Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und setzt europäisches Recht um.

Erklär-Grafik zum Energieausweis.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / http://www.zukunft-haus.info/
Die EnEV 2007 führte den Energieausweis im Baubestand ein.

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