Erneuerbare Energien

Photovoltaikanlagen: Wegfall der Einspeisevergütung 2021

Montag, 06.01.2020

Tipp: Besonders lukrativ ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn bereits ein E-Auto vorhanden ist. Eine weitere Investition ist dann nicht mehr nötig. Nutzt ein Elektroauto den normalen Haushaltsstrompreis von netto 26 Cent pro Kilowattstunde, verursacht es auf 100 Kilometer Fahrtkosten rund fünf Euro. Nimmt man stattdessen den eigenen Solarstrom mit Erzeugungskosten von vier Cent pro Kilowattstunde, sinken die Kosten des gewählten Beispielautos auf unter ein Euro auf 100 Kilometer. Gegenüber Strom aus dem Stromnetz ergibt sich eine Ersparnis um 80 Prozent. Auch mit bestehenden Wärmepumpen lässt sich der Eigenverbrauch übrigens gewinnbringend steigern.

Restbetrag des erzeugten Stroms verkaufen

Was selbst mit Batterie nicht selbst verbraucht werden kann, können Anlageneigentümer an einen Direktvermarkter verkaufen. Bislang gab es solche Modelle nur für Anlagen über 30 oder gar 60 Kilowatt installierter Leitung. Das ändert sich aber inzwischen: Erste Anbieter für Kleinanlagenbetreiber gibt es bereits. Diverse Start-ups aber auch etablierte Energieversorger zielen darauf ab, den erzeugten Strom vom Hausdach zwischen Erzeuger und Verbraucher zu vermitteln.

Die digitale Plattform "Interconnector energyhub" der EnBW Energie Baden-Württemberg etwa ermöglicht es Eigentümern von Photovoltaikanlagen, ihren Strom an der Energiebörse direkt zu vermarkten. Bereits ab einer installierten Leistung von einem Kilowatt können Hauseigentümer die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Damit ist die EnBW auf dem Markt das bislang einzige Unternehmen. Über den Interconnector kann die EnBW die Erzeugung ihrer Kunden prognostizieren und die erzeugte Energie verkaufen – auch bei teilweisem Eigenverbrauch. Die Vergütung liegt auf der Höhe des Börsenstrompreises, aktuell rund fünf Cent pro Kilowattstunde, abzüglich einer Gebühr.

Fazit des Solar Clusters Baden-Württemberg: Mit den Möglichkeiten Eigenverbrauch, der künftigen Nutzung von Batterien und dem Verkauf des überschüssigen Solarstroms können Eigentümer auch nach der wegfallenden Einspeisevergütung ihre Hausdachanlage wirtschaftlich betreiben.

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