Nicht nur das Bauordnungsrecht ändert sich. Der Bundesrat hat in seiner 956. Plenarsitzung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in der vom Bundestag am 9. März 2017 beschlossenen Fassung verabschiedet. D.h. ab dem 1.1.2018 gibt es ein grundlegend geändertes Werkvertragsrecht.
Viele im BGB bisher verstreut vorhandene Regelungen wurden zusammengefasst. Die Abnahme wird vollständig neu geregelt und das außerordentliche Kündigungsrecht wurde normiert.
Der Verbraucherbauvertrag und der Architekten und Ingenieurvertrag wurden legal definiert. Rechtsgedanken der VOB/B wie z.B. das Anordnungsrecht des Bauherren werden in das Werkvertragsrecht übernommen und auch das Kaufrecht wird dahingehend geändert, dass der Unternehmer mehr Rechte gegenüber seinen Lieferanten hat.
Seminarinhalte
- Systematik der Änderungen
- Warum ein modifiziertes Bauvertargsrecht?
- Synopse der alten und neuen Regelungen
- Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen § 650p (Inhalt, Leistungsdefinitionen)
- Der Verbraucherbauvertrag
- Die neue Abnahmeregelungen
- Das neue Kaufrecht (§ 439 Absatz 3 BGB)
- Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung (§ 650g BGB)
- Anordnungsrecht des Auftraggebers § 650b BGB
- 648a Kündigung aus wichtigem Grund
Seminarleiter
Rechtsanwalt Götz Winter - Rechtsanwalt bei Winter & Kollegen Maintal, Lehrbeauftragter für öfftl. & priv. Baurecht Technische Universität Kaiserslautern, Vorstand der design security forum AG, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.