Neue Vergabepraxis am Bau!

Mehr Leistung –weniger Dumping

Dienstag, 14.06.2022

Berufsverbände fordern nichts weniger als einen Bruch mit bislang geübter Auftragsvergabe.

Weg von der „Geiz ist geil“-Mentalität – hin zum Vorrang des Leistungswettbewerbs! Das fordern die beiden Verbände Bund Deutscher Architekten und Architektinnen (BDA) und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) in einer gemeinsamen "Heidelberger Erklärung". Der Hintergrund: Immer weniger Unternehmen beteiligen sich an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Das zeige der von der Bundesregierung vorgelegte "Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021“. Den Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber sehen die beiden Verbände in dem immer weiter um sich greifenden Preiswettbewerb. Dazu erklären BDA und VBI: „Auftraggeber und Planer stehen vor extremen Herausforderungen. Sie müssen die Grundlagen für jährlich 400.000 Wohnungen, für die Sanierung und den Neubau von jährlich 500 Brücken, für den schnellen Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien und für eine Transformation der Mobilität schaffen.“ Das verlange herausragende Leistungen. Und eben nicht die „weitgehende Orientierung am Preis bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge“.

Bild einer Stahlbrücke: 500 Brücken müssen saniert oder neu gebaut werden – pro Jahr. Das geht nur mit einer leistungsorientierten Vergabepraxis, sagen VBI und BDA.
Quelle: Martin
500 Brücken müssen saniert oder neu gebaut werden – pro Jahr. Das geht nur mit einer leistungsorientierten Vergabepraxis, sagen VBI und BDA.

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen schlagen die Verbände folgende Maßnahmen vor:

  • Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb! Wesentliches Kriterium ist die Qualität der Planungsleistung. Das Honorar soll maximal mit 20 Prozent gewertet werden.

  • Einfache, rechtssichere und faire Verfahren! So soll beispielsweise der Referenzzeitraum von drei auf zehn Jahre erweitert werden.

  • Keine Vergabe an Generalunternehmer! Das könne zu Intransparenz und Projektrisiken führen.

  • Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts! Öffentliche Auftraggeber werden aufgefordert, sich dieser Vorgabe nicht zu entziehen.

  • Kein Honorar-Dumping! Maßstab für ein angemessenes Honorar muss weiterhin die HOAI sein.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei nicht weniger als ein Bruch mit der bisher weitgehend geübten Vergabepraxis. Insbesondere müsse endlich der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden, betonen VBI und BDA. Die Erklärung wurde von beiden Verbänden auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Heidelberg beschlossen.

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