Wärme

NAPE - Viele Maßnahmen zur Energieeffizienz

Montag, 08.08.2016

NAPE - das steht für "Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz". Dieser Maßnahmenkatalog beschreibt die Strategie der Bundesregierung in Sachen Energieeffizienz für die 18. Legislaturperiode (also bis Ende 2017). Die einzelnen Maßnahmen sind breit gefächert, ein Effizienzlabel für alte Heizungen gehört ebenso dazu wie eine Energieeffizienzstrategie Gebäude. Das Ziel bei allen: Energieeffizienz erreichen. Auf dem dena-Kongress 2015 hörte man verschiedene Details zum NAPE:

"Die Energieeffizienz steht ganz oben auf der politischen Agenda der Koalition. Mit NAPE hat die Bundesregierung einen Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der mit Nachdruck umgesetzt werden wird", teilte Ulrich Benterbusch auf dem 6. Energieeffizienzkongress der Deutschen Energie-Agentur (dena) Mitte des vergangenen Novembers in Berlin den rund 700 Teilnehmern aus Wirtschaft und Industrie mit. Er muss es wissen, Ulrich Benterbusch leitet die Unterabteilung "Wärme und Effizienz in Industrie und Haushalten sowie nachhaltige Mobilität" im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Ulrich Benterbusch (BMWi) auf dem dena-Kongress 2015.
Quelle: Autor
Ulrich Benterbusch (BMWi) auf dem dena-Kongress 2015.

"Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz" mit Kommunikationsproblem

Vorweg: NAPE hat ein Kommunikationsproblem. In vielen Zielgruppen hat man davon gehört, macht aber der Bundesregierung den Vorwurf, das Programm nicht durchzusetzen. Damit tut man dem Gesetzgeber Unrecht, einfach aus dem Grunde, weil bereits Teile aus dem umfangreichen NAPE-Paket in Kraft getreten sind. Nur ordnen sie die Anwender nicht dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zu. Die Label-Aktionen zum Beispiel, also die Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung, stehen unter dem NAPE-Dach. Ähnliches gilt für andere Programme und Förderungen. Doch fehlt in Veröffentlichungen in der Regel der Querverweis.

1. Altanlagen-Label zeigt Energieeffizienz

Beginnen wir mit dem Label für alte Heizungsanlagen: Seit Januar 2016 sind also Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, auf denen noch kein Label klebt, zu etikettieren.

Die Informationen zum Zustand des Kessels soll den Betreiber nichts kosten. Den Aufwand für das Anbringen des Etiketts sowie für die Informationen an den Eigentümer und Mieter soll der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vom Bund erstattet bekommen. Die Schätzung geht für den Zeitraum von 2017 bis 2023 von rund 60 Mio. Euro aus. Allerdings basiert sie auf einer Aufwandsentschädigung für den Bezirksschornsteinfeger von durchschnittlich 8 Euro pro Etikett zuzüglich Umsatzsteuer. Da jedoch das Testat laut Gesetzentwurf mit dem Bewertungsschema für die ab diesem Jahr neu in den Verkehr gebrachten Heizgeräte übereinstimmen soll, dürfte die Bewertung von Kombianlagen für diesen Preis nicht zu machen sein.

Konkret schreibt die Etikettierungspflicht das "Erste Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes" vor. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - ein Bandwurmwort, das aber amtlich ohne jeden Bindestrich geschrieben wird - stammt vom 10. Mai 2012 und beinhaltet unter anderem das Labeling von neuen Verbrauchsgeräten. Nun also eine Änderung dieses Gesetzes auch in Richtung Altanlagen. Der Entwurf hatte am 6. November 2015 den Bundesrat passiert.

Der neue § 1 "Anwendungsbereich" lautet:

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden für die Kennzeichnung von neu in Verkehr gebrachten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie Kohlendioxid-Emissionen mittels Verbrauchskennzeichnung, sonstigen Produktinformationen und Angaben in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen. Neben den Angaben im Sinne des Satzes 1 sind auch Angaben über die Auswirkungen von Produkten auf den Verbrauch an Energie und auf andere wichtige Ressourcen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst.

(2) Dieses Gesetz ist für gebrauchte Produkte anzuwenden, soweit

1. es sich um Heizgeräte im Sinne von Artikel 1 der Delegiertenverordnung Nr. ... des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen...

Von Bernd Genath
Düsseldorf
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