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Klassische Nullung

Mittwoch, 18.01.2017

Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden.

Der Begriff „Nullung“ ist aus den deutschen VDE-Normen und der schweizerischen NIN weitgehend eliminiert und durch den Begriff Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich abgelöst. Einzig die österreichische ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2010 und das österreichische Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992 stellen hier eine Ausnahme dar. Hier wird der Begriff in der gewohnten Art weiter verwendet.

Man unterscheidet die Nullung ohne besonderen Schutzleiter, umgangssprachlich klassische Nullung, bei der der PEN-Leiter sowohl als Neutralleiter als auch als Schutzleiter dient (TN-C-Netz), und die Nullung mit besonderem Schutzleiter, umgangssprachlich als „stromlose“ oder "moderne Nullung" bezeichnet, bei der separate PE- und N-Leiter gegeben sind (TN-S-Netz). Die Nullung ohne besonderen Schutzleiter, in der Schweiz Nullung Schema III, allgemein als klassische Nullung bekannt, führte um etwa 1913 die damalige AEG ein. Zuvor (etwa um 1885) war wohl die Schutzerdung in Systemen ohne Neutralleiter (also in Netzen mit 3 × 220 V, in denen zugleich ein metallenes Wasserrohrnetz zur Verfügung stand) das älteste bekannte Schutzsystem.

Die klassische Nullung birgt enorme Gefahren für Lebewesen und Güter in sich. Wenn der PEN-Leiter unterbrochen wird und der Außenleiter weiterhin mit einem Verbrauchsmittel verbunden ist, liegt an berührbaren Gehäusen die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem Ohmschen Gesetz durch den Widerstand des PEN-Leiters und den durch ihn fließenden Strom verursacht wird. In mehrphasigen Installationen kommt es außerdem bei ungleichmäßiger Belastung der Außenleiter zu Nullpunktverschiebungen. Dies ist dem Spannungsabfall auf dem Nullleiter geschuldet. Bei Unterbrechung des Nulleiters kann die volle Spannung zwischen den Außenleitern (bis zu 400 V) am Gerät anliegen.

Aus diesen Gründen ist die klassische Nullung in Deutschland seit dem 1. Mai 1973 für Neuanlagen verboten. Nullungs-Verbindungen dürfen nur noch mit Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden (erstmals mit VDE 0100/5.73 § 10 a) 2.1).

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