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Fränkische: Geprüfte Brandschutzlösungen jetzt für Wanddurchführungen

Montag, 24.07.2017

Das erweiterte Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (ABP) gilt künftig auch für Wandinstallationn im Nullabstand. Geprüfte Kombinationen aus dem "alpex"-Mehrschichtverbundrohrsystem und Brandschutzkomponenten von Doyma und Rockwool sparen Platz im Installationsschacht und damit zusätzlich Zeit und Kosten. In Rettungs­- und Fluchtwegen sind geprüfte Lösungen mit "alpex F50 PROFI" und "alpex L" ebenfalls möglich.

Quelle: Fränkische Rohrwerke
Die "alpex"-­Rohre dürfen im  Nullabstand  zu  brennbaren Kunststoff-Abwasserrohren verlegt werden.

Zahlreiche Verordnungen und gesetzliche Vorschriften regeln den Brandschutz in Gebäuden, mit dem Ziel, die Ausbreitung eines Feuers für einen möglichst langen Zeitraum aufzuhalten. Meist verlaufen in mehrgeschossigen Gebäuden die brennbaren und nicht brennbaren Rohrleitungen für Heizung und Lüftung, Trinkwasser und Abwasser in einem gemeinsamen Installationsschacht. Damit sich Brände vom Schacht aus nicht über mehrere Stockwerke ausdehnen können, müssen brennbare Rohre und Durchbrüche durch tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile wie Decken oder Wände ausreichend abgeschottet werden.

ABP: Um Wandinstallationen erweitert

Grundlage für die geprüften Brandschutzlösungen ist das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ABP­P 3147/584/11­MPA BS von 2013 für "alpex F50 PROFI" (16 – 32 mm) und "alpex L" (40 – 75 mm), versehen mit "Rockwool 800" für brennbare Rohre. Seit 2016 gilt die geprüfte Abschottung der Feuerwiderstandsklasse R30 bis R90 bzw. R120 nicht mehr nur für den Einbau in Massivdecken derselben Feuerwiderstandsklassen. "Unser ABP wurde erweitert und deckt nun auch den Einbau von abgeschotteten alpex-Rohren ab, die im Nullabstand in Massiv- und Leichtbauwänden verlegt werden", erläutert Willi Mattolat.

"alpex": Verlegung in Flucht- und Rettungswegen

Auch in Flucht- und Rettungswegen, in denen keine brennbaren Baustoffe erlaubt sind, können geprüfte Lösungen mit dem "alpex"-Mehrschichtverbundrohrsystem zum Einsatz kommen. In der gutachterlichen Stellungnahme 3335/1111-Mer gelten "alpex"-­Rohre als gekapselte Brandlast, sofern sie mit "Rockwool 800" ummantelt sowie die Kanten abgeklebt und mit Bindedraht umwickelt sind. "Damit kann mit unseren Mehrschichtverbundrohren ebenfalls eine mögliche, brandschutztechnisch zugelassene Lösung für Flucht-­ und Rettungswege realisiert werden. Ob sie im konkreten Fall eingesetzt werden darf, obliegt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde", erklärt Mattolat.

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