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Wärme

EnEV vs. ErP-Richtlinie

Donnerstag, 24.09.2015

Im Gegensatz zum Produktlabel, bei dem nur das einzelne/vorgenannte Produkt betrachtet wird, müssen im heizungstechnischen Bereich auch Energielabel beim Verkauf von kompletten Anlagen, die noch weitere Produkte wie Regelungen und Pumpen etc. enthalten, mit einem Paketlabel versehen werden. Das entsprechende Etikett zeigt die Gesamteffizienz der "Verbundanlage".

Das Paketlabel nach der ErP-Richtlinie.
Quelle: Autor
Das Paketlabel besetzt im Gegensatz zum Produktlabel alle Energieeffizienzklassen (A+++ bis G).

Zusätzlich zu der Energieeffizienzkennzeichnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung der vorgenannten Produkte (Ökodesign-Anforderungen) eingeführt (EU-Verordnungen Nr. 813/2013, Nr. 814/2013), welche sukzessive ab dem 26. September 2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich eingehalten werden müssen.

Die entsprechenden Energielabels der Produkte gleichen denen, die bereits von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, Fernsehern und anderen Elektrogeräten bekannt sind. Diese haben die Verbraucher aufgeklärt, bevorzugt die Produkte zu kaufen, die weniger Energie verbrauchen. Weil Haushaltsgeräte alle mit elektrischem Strom betrieben werden, ist der Vergleich relativ einfach und übersichtlich. Die leicht verständliche Kennzeichnung mit einer Farbskala und Energieeffizienzklassen hat sich bestens bewährt und entscheidend zur Senkung des Stromverbrauchs beigetragen. So erfüllten beispielsweise die althergebrachten Glühbirnen nicht mehr die gesteckten Mindest-Effizienzanforderungen, wurden vom Markt genommen und durch LED-Beleuchtungskörper ersetzt.

Über die Grundlagen und Auswirkungen der Umsetzung der ErP-Richtlinie in der Heizungstechnik haben die Verbände und auch das HeizungsJournal in jüngster Vergangenheit informiert, sodass an dieser Stelle nur ein allgemeiner Überblick über den Inhalt gegeben werden soll [5, 6, 7, 8].

Der vorliegende Beitrag legt vielmehr einen Schwerpunkt darauf, über die Unterschiede der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der ErP-Richtlinie zu informieren. Er soll Klarheit für den Anwender in Fachplanung und Fachhandwerk schaffen.

Auswirkungen der ErP-Richtlinie

Anders als bei den Haushaltsgeräten, die alle elektrisch betrieben werden, besitzt die Heiztechnik ein wesentlich umfangreicheres Energie- und Gerätespektrum, das von Heizkesseln über elektrische Durchlauferhitzer bis hin zur Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung reicht. Wie schon bei den elektrischen Haushaltsgeräten hat die ErP-Richtlinie hier auch das Ziel, die Effizienz von Produkten der Heizungstechnik durch die Vorgabe verbindlicher Mindesteffizienzstandards zu steigern und damit den Energieverbrauch von Heizungsanlagen in Gebäuden zu senken. Für die Hersteller wird so direkt der Anreiz gegeben, die Entwicklung besonders effizienter Geräte weiter voranzutreiben. Mit der ErP-Richtlinie für Heizgeräte und Warmwassererzeuger kommen auf die Heiztechnik-Branche demnach massive Veränderungen zu, denn in Europa dürfen zukünftig nur die Produkte in Verkehr gebracht werden, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen. Produkte, die den Ökodesign-Anforderungen nicht entsprechen, dürfen ab dem 26.09.2015 nicht mehr verkauft werden. Die Konsequenz ist beispielsweise ein weitgehendes Verbot von Heizwertgeräten. Im Austauschfall, nicht im Reparaturfall, muss ab diesem Stichtag ein Brennwert-Wärmeerzeuger installiert werden. Ausgenommen sind Geräte der Kategorie B1 in Mehrfamilienhäusern, die an einem mehrfach belegten Abgasschornstein angeschlossen sind und bei denen ein Gerät ausfällt.

Die ErP-Richtlinie räumt außerdem mit dem traditionellen Bezug der Energieausnutzung auf den Heizwert (Hi) auf, bei dem Brennwertgeräte Wirkungs- und Nutzungsgrade von über 100 Prozent erreichen. In der ErP-Richtlinie wird die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" so physikalisch korrekt auf den Brennwert (Hs) bezogen. Damit kann kein einzelnes Gas- oder Öl-Brennwertgerät zukünftig Werte von über 100 Prozent erreichen, sondern nur Wärmepumpen und Systemlösungen mit regenerativen Energien (sog. Hybridsysteme).

Die ErP-Richtlinie bezeichnet den früheren Jahresnutzungsgrad bzw. die Jahresarbeitszahl jetzt einheitlich als "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz". Das Systemlabel von Anlagen mit regenerativer Energie wird mit dem Additionsverfahren (auf Hs) berechnet. Auf diese Weise kann die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" mit regenerativer Energie über 100 Prozent erreichen.

Die Raumheizungs- und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz errechnen sich aus dem Quotienten der vom Wärmeerzeuger (z.B. Heizkessel) jährlich für Raumheizung und Warmwasserbereitung erzeugten Nutzenergie dividiert durch die dafür aufgewendete Energie.

Das Heizungslabel

Das entsprechende Energielabel soll die Kaufentscheidung der Endkunden beeinflussen, wobei der Fachhandwerker die entsprechenden Informationen vermitteln muss, die er vom Hersteller/Fachhandel erhält. Der Handwerker ist verpflichtet, dem Endverbraucher mit dem Angebot auch die Energieeffizienzklasse des Produkts/Produktpakets zu übermitteln. Zudem ist das Fachhandwerk verpflichtet, in Broschüren und Anzeigen die jeweilige Effizienzklasse der beworbenen Produkte aufzuführen. An beispielsweise in Hausausstellungen präsentierten Geräten ist das Energieeffizienzlabel anzubringen, dessen Skala sich zunächst von A++ bis G erstreckt. Ab 26. September 2019 verschärft sich das Spektrum von A+++ bis D. Hinzu kommen Angaben zur Schallemissionen und Leistung. Die Trinkwassererwärmer werden mit Effizienz-Etiketten der Klassen A bis G und ab dem 26. September 2017 von A+ bis F gekennzeichnet.

Um Energieeffizienz vergleichen zu können, fasst die ErP-Richtlinie bestimmte Produktgruppen in den sogenannten Lots (oder Losen) zusammen. Innerhalb eines Lots sind die einzelnen Produkte miteinander vergleichbar.

Im Lot 1 sind beispielsweise alle Heizkessel, Kombikessel, Heizwert- und Brennwertkessel, Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen enthalten.

Lot 2 der ErP-Richtlinie fasst alle Warmwasserbereiter zusammen. Für einzelne Produkte, wie einen Wärmeerzeuger, stellen die Hersteller das jeweilige Produktlabel zur Verfügung.

Eine Heizungsanlage besteht in der Regel aber aus einer Reihe von Produkten, für die die ErP-Richtlinie eine Kennzeichnung des gesamten Systems mit einem Package- oder Verbundanlagen-Label vorschreibt. So sind beispielsweise ein Heizkessel und eine separate Regelung bereits ein System. Für die Klassifizierung und die Erstellung des Labels einer Verbundanlage ist der Fachhandwerker verantwortlich, der von den jeweiligen Herstellern sowie vom Fachhandel unterstützt wird. Allein durch die vielen möglichen Anlagenkombinationen wird deutlich, welch großer Aufwand hier auf die Branche zukommt. Falls die Verbundanlagen aus mehreren Komponenten unterschiedlicher Hersteller bestehen, ist es die Aufgabe der Fachhandwerker, anhand der entsprechenden produktspezifischen Datenblätter das Verbundlabel zu kreieren. Allerdings ist dies mit Hilfe der am Markt verfügbaren Software oder über die Plattform „Heizungslabel“ des VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. – www.heizungslabel.de – in den meisten Fällen ohne großen Aufwand möglich. Nutzt der Fachbetrieb dagegen nur die Produkte "seines" Systemtechnikherstellers, reichen oft die Bestellnummern aus, um das Verbundlabel zu generieren.

ErP-Richtlinie gegen EnEV?

Das Effizienzlabel nach der ErP-Richtlinie bewertet nur die energetische Qualität der Produkte und Heizungsanlagen, nicht aber die kostenseitige. Die beste Energieeffizienzklasse ist also nicht automatisch die beste Lösung. Die Gesamtkosten (Euro/kWh) der Systeme sind bekanntlich stark unterschiedlich, was darauf hinausläuft, dass finanzielle Welten zwischen den Anschaffungs- und Verbrauchskosten der verschiedenen Heizanlagen liegen können.

Fakt ist: Aufgrund der aktuell umzusetzenden ErP-Richtlinie sowie der EnEV 2014 und kommenden EnEV 2017 muss sich die Branche auf Änderungen einstellen. Das bedeutet, die fachliche Kompetenz des Fachhandwerkers, Fachplaners oder Energieberaters in der Beratung der Endkunden erhält einen noch höheren Stellenwert!

Wichtig dabei: Obwohl die Energielabels nach der ErP-Richtlinie dem Bandtacho mit der Skala A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) des Energieausweises nach EnEV 2014 ähneln, sind diese Angaben absolut nicht miteinander vergleichbar. Denn in der EnEV wird die energetische Qualität des gesamten Gebäudes mit den Größen Primär- und Endenergiebedarf bewertet. Hier werden also Gebäudehülle/Bauphysik und Anlagentechnik unter die Lupe genommen.

Die Grafik zeigt den Unterschied zwischen dem Energielabel nach der ErP-Richtlinie und dem Bandtacho des Energieausweises nach der EnEV 2014.
Quelle: Autor
Obwohl die Energielabel nach der ErP-Richtlinie dem Bandtacho des Energieausweises nach EnEV 2014 ähneln, sind diese Angaben absolut nicht miteinander vergleichbar.

Die Rechenverfahren, die der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten und Warmwasserbereitern bzw. den Warmhalteverlusten von Warmwasserspeichern zugrunde liegen, sind völlig anders aufgebaut als die Berechnungsgrundlagen der EnEV 2014, die auf DIN V 4701-10 oder DIN V 18599 verweisen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Energieeffizienzklassen nach der ErP-Richtlinie für das Produkt- oder Verbundlabel von dem "Label" des Gebäudes im Energieausweis abweichen.

Also: Der Bau eines neuen Gebäudes bzw. die Sanierung eines bestehenden Gebäudes hat nach der aktuellen EnEV (derzeit EnEV 2014) zu erfolgen – unter gleichzeitiger Berücksichtigung der ErP-Richtlinie für heiztechnische Produkte und Systeme. Abzuwarten bleibt, wie sich das Thema Verbrauchskennzeichnung auf andere Bereiche auswirkt, beispielsweise Ausschreibungspraxis, Förderbedingungen oder freiwillige Umweltzeichen.

Endverbraucher sind jedenfalls mit der Entscheidung, welches Heizsystem für ihre individuelle Situation am besten geeignet ist, zunehmend überfordert. Hier müssen der Fachplaner und das installierende Handwerk den Bezug zur Realität herstellen und vermeintliche Gesetzes- und Verordnungswidersprüche versiert auflösen. Das ist eine große Aufgabe, aber Chance zugleich!

Literatur:

[1] "Mehr aus Energie machen" – Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi); www.bmwi-energiewende.de

[2] "Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand"; Hintergrundpapier; www.umweltbundesamt.de

[3] "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020"; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB); www.bmub.bund.de

[4] EnEV 2014; www.enev-online.de

[5] "Leitfaden Energieeffizienz: EnEV, Ökodesign und Energielabel"; Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.; www.waermepumpe.de

[6] "Hersteller, Handel, Handwerk in der Pflicht – Energieeffizienzlabel in der Heizungstechnik"; Dr. Lothar Breidenbach, BDH; HeizungsJournal-Ausgabe 3/2015

[7] "Energieverbrauchskennzeichnungen und Ökodesign-Anforderungen"; Kerstin Vogt, VdZ; HeizungsJournal-Sonderheft Installationstechnik, Juni 2015

[8] "Man wächst mit seinen Aufgaben – Erdgas als Erfolgsfaktor zur Erreichung europäischer Klimaziele"; Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Karl-Heinz Backhaus, Vaillant; HeizungsJournal-Ausgabe 11/2013

Von Rolf Egger
Beratender Ingenieur
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