Wärme

EnEV und ErP-Richtlinie

Mittwoch, 27.07.2016

Bei der ErP-Richtlinie für Heizungssysteme sind die Verhältnisse noch weitaus komplizierter, denn die durch die Verbrauchskennzeichnung betroffenen Produkte nutzen öfters unterschiedliche Energieträger, wie Heizöl, Erdgas, elektrische oder regenerative Energie. Hinzu kommt, dass nicht nur jedes einzelne Produkt, wie Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter oder Speicher, mit einem Produktlabel gekennzeichnet werden muss, sondern auch mehrere Komponenten in einer Heizungsanlage (Produktpakete) mit dem so genannten Paketlabel. Auch wenn die verschiedenen Label sich äußerlich ähneln, sind sie für das Verständnis der Verbraucher im Hinblick auf den Energiebedarf aufgrund ihrer systemimmanenten Eigenheiten "wenig hilfreich" und verstärken den Beratungsbedarf. Anders als bei (einfachen) Haushaltsgeräten können sich die Verbraucher in der Regel keinen schnellen Überblick über die Effizienz der unterschiedlichen Heizungsprodukte und -anlagen verschaffen. Weiter ermöglicht die Energieeffizienz keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Betriebskosten.

Keine Produkte ohne CE

Produkte, die den Ökodesign-Anforderungen ("CE") nicht entsprechen, dürfen außerdem seit dem 26. September 2015 nicht mehr verkauft werden. Die Konsequenz ist beispielsweise ein weitgehendes Verbot von Heizwertgeräten. Im Austauschfall, nicht im Reparaturfall, muss seit diesem Stichtag ein Brennwert-Wärmeerzeuger installiert werden. Ausgenommen sind Geräte der Kategorie B1 in Mehrfamilienhäusern, die an einem mehrfach belegten Abgasschornstein angeschlossen sind und bei denen ein Gerät ausfällt.

ErP-Richtlinie : Jahresnutzungsgrad ist jetzt einheitlich "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz"

Die ErP-Richtlinie räumt außerdem mit dem traditionellen Bezug der Energieausnutzung auf den Heizwert (Hi) auf, bei dem Brennwertgeräte Wirkungs- und Nutzungsgrade von über 100 Prozent erreichen. In der Richtlinie wird die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" so physikalisch korrekt auf den Brennwert (Hs) bezogen. Damit kann kein einzelnes Gas- oder Öl-Brennwertgerät zukünftig Werte von über 100 Prozent erreichen, sondern nur Wärmepumpen und Systemlösungen mit regenerativen Energien (sog. Hybridsysteme, Abb. 8). Die ErP-Richtlinie bezeichnet den früheren Jahresnutzungsgrad bzw. die Jahresarbeitszahl jetzt einheitlich als "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz". Das Systemlabel von Anlagen mit regenerativer Energie wird mit dem Additionsverfahren (auf Hs) berechnet. Auf diese Weise kann die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" mit regenerativer Energie über 100 Prozent erreichen. Die Raumheizungs- und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz errechnen sich aus dem Quotienten der vom Wärmeerzeuger (z. B. Heizkessel) jährlich für Raumheizung und Warmwasserbereitung erzeugten Nutzenergie dividiert durch die dafür aufgewendete Energie.

ErP-Richtlinie: nur noch Wärmepumpen oder Hybridsysteme erreichen Energieeffizienklassen höher als A.
Quelle: Autor
Neue ErP-Richtlinie: Nur noch Wärmepumpen oder Hybridsysteme erreichen hohe Energieeffizienklassen (Abb.8).

Gesetzliche Grundlagen für "Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen" stehen

Im vergangenen Jahr hat das Kabinett des Weiteren die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des Projekts "Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen" beschlossen [6]. Der Aufkleber für Kessel älteren Datums ergänzt somit das Label für Neuanlagen. Seit Januar 2016 sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, auf denen noch kein Label klebt, zu etikettieren. Die Informationen zum Zustand des Kessels soll den Betreiber nichts kosten: Den Aufwand für das Anbringen des Etiketts sowie für die Informationen an den Eigentümer und Mieter soll der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vom Bund erstattet bekommen.

Von Rolf Egger
Beratender Ingenieur
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