Die EuP/ErP-Richtlinie
Bereits Mitte der 1990er-Jahre wurde die europäische Energieverbrauchskennzeichnung nach den EU-Rahmenrichtlinien eingeführt. Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von unterschiedlichen elektrischen Geräten mit dem EU-Energielabel ist schon seit Jahren Standard. Von Glühbirnen und Haushaltsgeräten über Kühlschränke bis hin zu Waschmaschinen sind die Verbraucher mit dem Energielabel vertraut.
Das Label für den Energieverbrauch wird über eine Farbskala von grün bis rot mit der Angabe der jeweiligen Energieeffizienzklasse anschaulich dargestellt. Dies ermöglicht den Endkunden, die Energieeffizienz und auch die zu erwartenden Betriebskosten in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen. Für die Hersteller ist es ein zusätzlicher Anreiz, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voranzutreiben.
EuP/ErP-Richtlinie: Seit September 2016 auch Produktlabel in der Heizungstechnik
Was bereits von den Glühlampen bekannt ist, passierte nun also auch in der Heizungstechnik. Die Ökodesign-EuP-/ErP-Richtlinie der EU hat zugeschlagen. Seit dem 26. September 2015 müssen Hersteller von Heizkesseln, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken (sog. Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte labeln (Abb. 7). Hierbei spricht man auch von einem Produktlabel.
Komplette Heizungsanlagen bekommen Paketlabel
Im Gegensatz zum Produktlabel, bei dem nur das einzelne/vorgenannte Produkt betrachtet wird, müssen im heizungstechnischen Bereich auch Energielabel beim Verkauf von kompletten Anlagen, die noch weitere Produkte wie Regelungen und Pumpen etc. enthalten, mit einem Paketlabel versehen werden. Das entsprechende Etikett zeigt die Gesamteffizienz der "Verbundanlage". Zusätzlich zu der Energieeffizienzkennzeichnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung der vorgenannten Produkte (Ökodesign-Anforderungen) eingeführt (EU-Verordnungen Nr. 813/2013,Nr. 814/2013), welche sukzessive seit dem 26. September 2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich eingehalten werden müssen.
Fachhandwerker muss Kunden informieren
Das entsprechende Energielabel soll die Kaufentscheidung der Endkunden beeinflussen, wobei der Fachhandwerker die entsprechenden Informationen vermitteln muss, die er vom Hersteller/Fachhandel erhält. Der Handwerker ist verpflichtet, dem Endverbraucher mit dem Angebot auch die Energieeffizienzklasse des Produkts/Produktpakets zu übermitteln.
Zudem ist das Fachhandwerk verpflichtet, in Broschüren und Anzeigen die jeweilige Effizienzklasse der beworbenen Produkte aufzuführen. An beispielsweise in Hausausstellungen präsentierten Geräten ist das Energieeffizienzlabel anzubringen, dessen Skala sich zunächst von A++ bis G erstreckt. Ab 26. September 2019 verschärft sich das Spektrum von A+++ bis D. Hinzu kommen Angaben zur Schallemission und Leistung. Die Trinkwassererwärmer werden mit Effizienz-Etiketten der Klassen A bis G und ab dem 26. September 2017 von A+ bis F gekennzeichnet.
Energetische Einschätzung beim ErP-Heizungslabel schwierig
Allerdings: So einfach wie bei den bekannten Labeln für Leuchtmittel oder Haushaltsgeräte ist die energetische Beurteilung beim ErP-Heizungslabel nicht. Denn Haushaltsgeräte werden in der Regel alle mit elektrischem Strom betrieben. Daher haben Haushaltsgeräte mit grünen Labels geringe Stromkosten. Geräte, die wegen ihres höheren Stromverbrauchs ein rotes Label verdient hätten, sind ganz vom Markt verschwunden. Aber auch hier spielen der Aufbau und die unterschiedlichen Betriebsarten für den Energieverbrauch eine wichtige Rolle. Denn je einfacher ein Produkt aufgebaut ist und betrieben wird, wie beispielsweise Leuchtmittel (ein oder aus), umso einfacher lässt sich der Energieverbrauch über Label kennzeichnen. Bei Haushaltsgeräten, die nicht immer unter konstanten Bedingungen betrieben werden, wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Staubsauger, hängt der Stromverbrauch auch von der jeweiligen Betriebsauslastung (Voll- oder Teillast) ab.