TGA

Dringende VBI-Erwartung an die Bundesregierung

Planerverband definiert Ziele für „HOAI-Novelle 2022“

Sonntag, 05.09.2021

Überarbeitung angemahnt: Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure "HOAI" sind seit 2013 unverändert.

Der Verband Beratender Ingenieure VBI erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt.

Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“ Außerdem habe sich zum Beispiel mit der zunehmenden Digitalisierung der Planung durch BIM vieles geändert, Investitionen in IT und Personal seien dringend erforderlich. „Das alles muss in die Novellierung einfließen“, so Thiele. „Aus unserer Sicht sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

  • Tafelwerte anheben,

  • Vorschriften vereinfachen,

  • Angemessenheit einfordern,

  • Bauen im Bestand eindeutig definieren,

  • Vergütung für nachhaltiges Bauen regeln,

  • Leistungsbilder an neue Methoden anpassen.“

Jörg Thiele, Vorsitzender der Geschäftsführung der Iproplan Planungsgesellschaft mbH Chemnitz, Präsident des Verbandes Beratender Ingenieure VBI. Der Verband Beratender Ingenieure VBI hat derzeit rund 2.000 Mitglieder, die in ihren Unternehmen 40.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Quelle: VBI / https://www.vbi.de/
Jörg Thiele, Vorsitzender der Geschäftsführung der "Iproplan Planungsgesellschaft mbH" Chemnitz und Präsident des Verbandes Beratender Ingenieure VBI. – Er vertritt darüber hinaus den "VBI" als Vorstandsmitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie BDI, gehört dem Wirtschaftsbeirat der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ und dem Fachbeirat Außenwirtschaft der "Germany Trade & Invest" gtai an.

VBI-Ziele der "HOAI-Novelle 2022" (Quelle VBI)

Tafelwerte anheben

"Die derzeitigen Honorartafelwerte sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Dies ergab das im Auftrag des VBI erstellte "Siemon-Gutachten" 2021, für das die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt wurde. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt."

Vereinfachung der Vorschriften

"Die Regelungen der HOAI kommen seit der Neufassung im Zuge des EuGH-Urteils grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Um die Anwendung zu erleichtern, sollten die Vorschriften für Auftraggeber wie Auftragnehmer möglichst anwenderfreundlich sein. Der VBI setzt sich daher dafür ein, dass die Regelungen der HOAI eindeutig und transparent sind, um so Grundlage für eine einvernehmliche Honorarermittlung sein zu können."

Angemessenheit einfordern

"Mit der Neufassung zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden die Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI gestrichen und damit findet sich die Angemessenheit nur noch in der gesetzlichen Grundlage zur HOAI. Wir fordern, den Begriff der Angemessenheit aufzunehmen, um damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten die Position der Planer zu stärken. Gleichzeitig müssen im Vergaberecht Instrumente gefunden werden, die Unterkostenangebote obligatorisch ausschließen."

Definition Bauen im Bestand

"Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, ist es insbesondere sinnvoll, die Regelungen für das Bauen im Bestand zu vereinfachen und zu überarbeiten, da dieser Bereich vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit deutlich mehr werden wird. Zukünftig sollte demnach nur noch zwischen Neubauten und Bauten im Bestand unterschieden werden. Immer dann, wenn der Planer an einem vorhandenen Objekt Planungs- und/oder Überwachungsleistungen erbringt, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung."

Vergütungsregelungen für nachhaltiges Bauen

"Die Bearbeitung nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimagerechten Planen und Bauens wie beispielsweise die Berechnung des CO2-Fußabdrucks im Lebenszyklus von Gebäuden, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises, die Berücksichtigung von recyclingfähigen Baustoffen und Materialien, soll künftig grundsätzlich die Einordnung des Objektes in eine höhere Honorarzone zur Folge haben."

Weiterführende Informationen: https://www.vbi.de/

Aktuelle Bewertung
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ihre Bewertung
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Möchten Sie die aktuellen Artikel per E-Mail erhalten?

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren