Bauphysik

„Dass dies passieren würde, ist eigentlich keine Überraschung“

Donnerstag, 12.05.2022

Hier setzt das ganzheitliche Nachhaltigkeitsverständnis an, wie es sowohl die DGNB Zertifizierung als auch QNG verfolgen. So ist für die Vergabe des Qualitätssiegels ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden Voraussetzung.

Zu den QNG-Kriterien zählt die Verwendung umweltfreundlicher und schadstofffreier Baustoffe ebenso wie die Raumluftqualität, die Behaglichkeit in Innenräumen, Barrierefreiheit, ein nachhaltiger Ressourceneinsatz oder der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch die Reduktion der Umwelteinflüsse, erfasst über eine Ökobilanz, sowie die Berechnung der Betriebskosten über den Lebenszyklus sind Teil der Betrachtung. „All diese Kriterien tragen dazu bei, die Gebäudequalität gezielt zu verbessern und den Menschen in den Räumen ein gesundes, lebenswertes Umfeld zu schaffen, ohne dass es zu ungewollten Nebeneffekten durch Problemverlagerungen kommt“, sagt Kreißig.

Der Bund hat sich entschieden, den Nachweis zur Erfüllung der QNG-Anforderungen nicht alleinstehend anzubieten. Stattdessen erfolgt die Prüfung über etablierte Systeme zur Nachhaltigkeitsbewertung. Die DGNB kann den QNG-Nachweis als Teil der eigenen Zertifizierung nur deshalb mit abdecken, weil die DGNB Zertifizierungssysteme die vom Bund definierten Voraussetzungen erfüllen und offiziell registriert sind. Außerdem ist die DGNB Zertifizierungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zur Akkreditierung angemeldet. „Als Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, Nachhaltigkeit im Bauen zum neuen Normal zu machen, sehen wir diese Entwicklung nicht als Geschäftsmodell, sondern als wichtigen Schritt, um ganzheitlich nachhaltiges und klimagerechtes Bauen endlich in die Breite zu bringen“, verdeutlicht Kreißig.

QNG in Neubau und Sanierung für Nichtwohngebäude – Förderprozess bleibt unverändert

Im Zuge der Debatte um den Förderstopp fast untergegangen ist die Information, dass ab sofort auch Nichtwohngebäude die Nachhaltigkeitsförderung in Anspruch nehmen können. Ebenso wie bei den Wohngebäuden ist die DGNB auch hier als unabhängige Zertifizierungsstelle offiziell anerkannt. Dies bedeutet, dass eine erfolgreiche DGNB Zertifizierung und die Erfüllung der besonderen Anforderungen von QNG als Nachweis zum Erhalt des QNG-Siegels und damit den Erhalt der beantragten Fördergelder gelten. Anders als bei Wohngebäuden ist es bei Nichtwohngebäuden möglich, die NH-Klasse der BEG-Förderung auch bei Sanierungsprojekten zu nutzen.

Der Prozess zum Erhalt des Nachhaltigkeitsbonus bleibt derselbe wie bislang. So können Bauherren und Eigentümer beim Förderantrag wählen zwischen einem Zuschuss, also einer zweckgebundenen Kapitalzuwendung, die bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Kredit. Wichtig ist, dass ein Förderantrag bereits vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt wird.

Um für ein Projekt die NH-Klasse zu erreichen, müssen alle vom Bund für das QNG formulierten Anforderungen erfüllt sein. Zudem muss es parallel mit einem DGNB Zertifikat oder nach einem anderen anerkannten Bewertungssystem ausgezeichnet werden. Für die DGNB Zertifizierung wird ein ausgebildeter DGNB Auditor benötigt. Dieser unterstützt und begleitet ein Bauvorhaben bei der Einhaltung der Zertifizierungskriterien und der QNG-Anforderungen während des Planungs- und Bauprozesses bis zum Abschluss. Die DGNB Zertifizierung läuft parallel zu den übrigen Prozessen eines Bauvorhabens ab, sodass mögliche Fehlentwicklungen, die einer Förderung im Wege stehen könnten, frühzeitig entdeckt werden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen verleiht die DGNB je nach Erfüllungsgrad der Zertifizierungskriterien ein Nachhaltigkeitszertifikat in den Auszeichnungsstufen Platin, Gold oder Silber. Bei Erfüllung aller besonderen QNG-Anforderungen gibt es zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Abschließend meldet die DGNB die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt, welches eine Registrierungsnummer vergibt, mit dem die Förderung abgerufen werden kann.

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