Bauphysik

„Dass dies passieren würde, ist eigentlich keine Überraschung“

Donnerstag, 12.05.2022

Nachhaltigkeitsklasse im Fokus bei Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung.

Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann ab sofort nur noch Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch. Die Erfüllung der Anforderungen ist über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Zu diesen zählt auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Der Nachweis erfolgt dabei in Form einer regulären DGNB Zertifizierung. Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits im letzten Jahr gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude ganz neu möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen.

Erst der vorzeitige Förderstopp, dann die vollständige Vergabe des neu aufgesetzten Übergangstopfes in Höhe von einer Milliarde Euro für die Effizienzhaus-40-Förderklasse innerhalb weniger Stunden: Die BEG-Förderung schaffte es in diesem Jahr schon vielfach in die Schlagzeilen. Auch wenn es bereits zum BEG-Start im vergangenen Sommer eingeführt wurde, rückt jetzt das QNG-Siegel des Bundes in den Fokus. Schließlich wird eine Förderung von Neubauvorhaben künftig an dieses gebunden sein. Der Erwerb des QNG-Siegels war auch bisher bereits unmittelbare Voraussetzung für den Erhalt eines Nachhaltigkeitsbonus über die sogenannte NH-Klasse innerhalb der BEG-Förderung. Allerdings wurde dieser noch selten in Anspruch genommen.

Bild zeigt Broschüre zu BEG Förderung
Quelle: DGNB e.V.
Förderung von Neubauvorhaben künftig an QNG-Siegel des Bundes gebunden.

„Bislang war der NH-Bonus innerhalb der BEG-Förderung lediglich eine Alternative zum Erneuerbare-Energien-Bonus und nicht zusätzlich zu bekommen“, sagt Johannes Kreißig, Geschäftsführender Nachhaltigkeitsklasse im Fokus bei Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung. Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann ab sofort nur noch Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch. Die Erfüllung der Anforderungen ist über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Zu diesen zählt auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Der Nachweis erfolgt dabei in Form einer regulären DGNB Zertifizierung. Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits im letzten Jahr gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude ganz neu möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen. Nachhaltigkeitsklasse im Fokus bei Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung Vorstand der DGNB. „Da erneuerbare Energien richtigerweise heute sehr oft integraler Teil des Energiekonzepts sind, war es für viele Bauherren nicht nötig, sich mit dem ganzheitlichen Ansatz des nachhaltigen Bauens auseinanderzusetzen, für den QNG und der NH-Bonus stehen. Schließlich konnten sie den Bonus auch rein über den Einsatz regenerativer Energien erhalten.“

DGNB Zertifizierung als Methode zum Nachweis der QNG-Anforderungen

Jetzt ist der Bund umgeschwenkt in eine konsequente Ausrichtung der BEG-Förderung von Neubauten in Richtung Nachhaltigkeit. „Dass dies passieren würde, ist eigentlich keine Überraschung, sondern war schon länger angekündigt“, so Kreißig. „Versteht man die Förderung als Lenkungsinstrument für die übergeordnete Zielsetzung, die CO2-Emissionen der Gebäude signifikant zu reduzieren, ist diese neue Ausrichtung auch notwendig. Schließlich werden bei energieeffizienten Gebäuden die Hälfte der Treibhausgasemissionen bereits bei der Herstellung der Baustoffe und den Bauprozessen verursacht. Die andere Hälfte verteilt sich auf die angenommene Gebäudenutzungsdauer von 50 Jahren.“ Mit anderen Worten: Die größten Hebel zur kurzfristigen Reduktion von klimaschädlichen Emissionen liegen bei Neubauten in der Optimierung der Konstruktion.

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