TGA

Brandschutzlösungen gemäß den neuen Bauordnungen erstellen

Montag, 21.08.2017

Für die Verwendbarkeitsnachweise der Bauarten gemäß diesen Vorgaben ändern sich die Begrifflichkeiten. Statt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) verleiht das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nun eine allgemeine Bauartgenehmigung. Anstelle einer Bauartgenehmigung kann auch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) für die Bauart verwendet werden. Darüber hinaus sind vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen durch die oberste Bauaufsichtsbehörde möglich. Damit wird die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) abgelöst.

Ansonsten dienen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) künftig hauptsächlich als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. Sie sind für Produkte erforderlich, zu denen die Verwaltungsvorschriften der Länder keine Technischen Bestimmungen enthalten und es keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt oder ein Bauprodukt von einer Technischen Baubestimmung wesentlich abweicht. Es kann auch per Verordnung ein abP verlangt werden. Ein abP ist nicht erforderlich, wenn das Bauprodukt eine CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 trägt.

Wie kann man in der "Eingewöhnungsphase" die Abnahme sicherstellen?

Wichtig ist, auf der Baustelle alle erforderlichen Nachweise der verwendeten Bauprodukte und angewandten Bauarten parat zu haben. Dazu zählen alle Prüfzeugnisse beziehungsweise die Leistungserklärung für Bauprodukte, die nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 CE-gekennzeichnet sind.

Viega hat deshalb alle relevanten Nachweise und Prüfzeugnisse in dem Nachschlagewerk "Anwendungstechnik für den baulichen Brandschutz" zusammengefasst. Enthalten ist auch ein Musterformular für eine Übereinstimmungserklärung. So kann der Fachhandwerker nicht wesentliche Abweichungen von den Viega Verwendbarkeitsnachweisen dokumentieren.

Darüber hinaus hat Viega bereits alle Prüfungen erfolgreich durchgeführt und dokumentiert, die gemäß der novellierten MBO und neuer MVV TB für den Brandschutz, den Schallschutz und soweit es Rohrleitungssysteme betrifft auch für den Wärmeschutz erforderlich sind.

Weiterführende Informationen: https://www.viega.de/brandschutz

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