Installation

Baulicher Brandschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang gebracht

Freitag, 12.03.2021

Foto Brandschutz-Nullabstand in neuer „Gartenstadt am Falkenberg“, Berlin
Quelle: Viega
Brandschutz-Herausforderung Nullabstand: Üblicherweise sind bis zu 200 mm Abstand zwischen den Abschottungen verschiedener Brandschutzsysteme einzuhalten. Das Viega-abP schließt jedoch auch den Nullabstand zu den gängigsten Fremdsystemen der Entwässerung und Entlüftung ein.

Der Freiraum durch die Verwendbarkeitsnachweise des Viega-Brandschutzsystems bezieht sich im Übrigen auch auf die Auswahl der Fremdsysteme.

Weiteres Konfliktpotential kann bei der haustechnischen Installation zwischen den Vorgaben zum Brandschutz und dem erhöhten Schallschutz entstehen. Um den geforderten Schallschutz sicherzustellen, wählte Koster ein schallgedämmtes Abwasserrohrsystem aus. Die hierfür verwendete Brandschutzlösung darf gemäß Verwendbarkeitsnachweis auch auf dem durchgängigen PE-Dämmstreifen aufgebracht werden. Das sorgt für eine gute Körperschallentkopplung. Das Viega-Brandschutzsystem wurde mit einer solchen Manschette geprüft, sodass auch bei diesem gängigen Fremdsystem Nullabstände zu den Versorgungsleitungen möglich sind. Viega hat darüber hinaus beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP die Wirkungsweise einer Abwasserrohrleitung mit und ohne Brandschutzmanschette aus dem Viega-Brandschutzsystem testen lassen. Das Ergebnis: Die aufgeschraubte Brandschutzmanschette beeinträchtigt die Schallübertragung nicht negativ. Schallschutzanforderungen und Brandschutzanforderungen werden also gleichermaßen optimal erfüllt.

Fazit

Die Installationsbedingungen der Ver- und Entsorgungssysteme sind auf jeder Baustelle unterschiedlich – wie die Realisierung der neuen „Gartenstadt am Falkenberg“ bestätigt. Die gesetzlichen Vorgaben zum baulichen Brandschutz müssen jedoch immer sorgfältig eingehalten werden, um weder das Leben der Gebäudenutzer noch die Abnahme durch den Brandschutzsachverständigen zu gefährden. Zu diesen Vorgaben gehört beispielsweise für Mischinstallationen – also die Kombination von brennbaren und nicht brennbaren Rohrleitungswerkstoffen jeglicher Art – eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Außerdem müssen in Installationsschächten Mindestabstände eingehalten werden. Es sei denn, entsprechende Prüfzeugnisse erlauben geringere Abstände bis hin zum Nullabstand. Zu beachten ist dabei, dass solche Prüfzeugnisse und Bauartgenehmigungen immer fabrikatsgebunden sind. Darüber hinaus müssen die dezidierten Vorgaben in den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweisen zu den Brandschutzabschottungen exakt umgesetzt werden.

Um den größtmöglichen wirtschaftlichen Freiraum bei der Gebäudeinstallation zu haben, ist daher die Vorgehensweise der Koster GmbH als fast schon exemplarisch zu betrachten: Noch vor Angebotsabgabe hatten die Haustechnik-Experten des Generalübernehmers für die „Gartenstadt am Falkenberg“ die Verwendbarkeitsnachweise der einzelnen Hersteller geprüft und sich erst dann auf eine entsprechende Produkt- und Systemwahl festgelegt. Hinzu kam eine konsequente Qualitätsüberwachung in der Bauphase. So waren später mögliche Probleme bei der Brandschutzabnahme von Anfang an ausgeschlossen.

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